Patientensicherheit trotz COVID-19

Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

Vorerkrankungen, ein hohes Alter oder auch ein geschwächtes Immunsystem sind Risikofaktoren für Pflegebedürftige, die eine schwereren Coronaerkrankung begünstigen. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, gibt es veränderte Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Pflege.

Strenges Hygienekonzept

Aufgrund der Ansteckungsgefahr gelten umfassende Hygienemaßnahmen. Hausbesuche erfolgen unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes. Unsere Pflegemitarbeiter sind zum Selbstschutz und zum Schutze Dritter geimpft und mit der nötigen Schutzkleidung ausgestattet - unter anderem gilt FFP2-Maskenpflicht. Um physische Kontakte zwischen Pflegeteam und Büromitarbeitern zu minimieren arbeiten wir in getrentnen Teams und halten zwingend die Mindestabstände ein.

Sonderregelungen

Viele der befristeten Corona-Sonderregelungen wurden bis 31. März 2022 verlängert: § 147 SGB XI: Die Pflegebegutachtung kann bei Bedarf auf Aktenlage und/oder per Telefoninterview stattfinden. § 148 SGB XI: Der Beratungsbesuch nach § 37.3 kann auf ausdrücklichem Wunsch hin auch per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. § 150 Absatz 5d SGB XI: Es besteht Anspruch auf 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld. § 150 Absatz 5 SGB XI: Sollte es zu Versorgungsengpässen in der ambulanten Pflege kommen, kann ein Antrag auf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge bei der Pflegekasse gestellt werden.