PFLEGEDIENST
- Grundpflege -
UNSERE
LEISTUNGEN
Grundpflege
Sie oder Ihre Angehörigen sind durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig geworden? Wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen, sind wir für Sie da. Im Rahmen der Grundpflege übernehmen wir grundlegende Aufgaben – kurzfristig oder langfristig.
Behandlungspflege
Ihnen oder Ihren Angehörigen wurden medizinische Leistungen durch Ihren behandelnden Arzt verordnet? Als spezialisierte Pflegefachkräften übernehmen wir die Behandlung beim Patienten Zuhause – ohne Besuch oder Aufenthalt in stationären Einrichtungen.
Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe
Sie suchen Leistungen über Grundpflege und Behandlungspflege hinaus? Wir bieten zusätzliche Pflegesachleistung und/oder Privatleistungen ergänzend zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
UNSER EINZUGSGEBIET:
KREIS RECKLINGHAUSEN
PATIENTENSICHERHEIT
TROTZ COVID-19
ERHÖHTE SICHERHEITSMASSNAHME
Vorerkrankungen, ein hohes Alter oder auch ein geschwächtes Immunsystem sind Risikofaktoren für Pflegebedürftige, die eine schwereren Coronaerkrankung begünstigen. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, gibt es veränderte Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Pflege.
STRENGES HYGIENEKONZEPT
Aufgrund der Ansteckungsgefahr gelten umfassende Hygienemaßnahmen. Hausbesuche erfolgen unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes. Unsere Pflegemitarbeiter sind zum Selbstschutz und zum Schutze Dritter geimpft und mit der nötigen Schutzkleidung ausgestattet – unter anderem gilt FFP2-Maskenpflicht. Um physische Kontakte zwischen Pflegeteam und Büromitarbeitern zu minimieren arbeiten wir in getrentnen Teams und halten zwingend die Mindestabstände ein.
SONDERREGELUNGEN
Viele der befristeten Corona-Sonderregelungen wurden bis 31. März 2022 verlängert: § 147 SGB XI: Die Pflegebegutachtung kann bei Bedarf auf Aktenlage und/oder per Telefoninterview stattfinden. § 148 SGB XI: Der Beratungsbesuch nach § 37.3 kann auf ausdrücklichem Wunsch hin auch per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. § 150 Absatz 5d SGB XI: Es besteht Anspruch auf 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld. § 150 Absatz 5 SGB XI: Sollte es zu Versorgungsengpässen in der ambulanten Pflege kommen, kann ein Antrag auf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge bei der Pflegekasse gestellt werden.